Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag?
- Melden Sie sich über den [Login] Button oben rechts auf unserer Internetseite an
- Unter dem Menüpunkt [Service] wählen Sie [Freistellungsauftrag]
- Bei uns
- Über das Auswahlfeld [Bearbeiten] können Sie die Daten für den entsprechenden Freistellungsauftrag ändern.
- Klicken Sie nach den Änderungen auf [Weiter].
- Nach erfolgreicher TAN-Eingabe erhalten Sie eine Bestätigungsseite.
- Bei Verbundpartnern (Bausparkasse Schwäbisch Hall und UnionInvestment):
- Über die Auswahl [Ändern/Anlegen] in der Spalte 'Aktionen' können Sie die Daten für den entsprechenden Freistellungsauftrag ändern/anlegen.
- Bestätigen Sie nach den Änderungen die Sonderbedingungen und klicken auf [Weiter].
- Nach erfolgreicher TAN-Eingabe erhalten Sie eine Bestätigungsseite.
weitere Hinweise
- In der 'Übersicht Freistellungsauftrag' werden Ihnen alle Personen angezeigt, für die Sie sich Informationen zum Freistellungsauftrag anzeigen lassen können. In der Regel sind das Sie selbst als Inhaber der Zugangskennung (VR-NetKey), Ihr Personenstamm mit Ihrem Ehepartner und Ihre Kinder, sofern Sie über die notwendige Berechtigung verfügen.