Freistellungsauftrag anlegen/ändern

Anleitung für das Online-Banking

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt. 

 

Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag?

  1. Melden Sie sich über den [Login] Button oben rechts auf unserer Internetseite an
  2. Unter dem Menüpunkt [Service] wählen Sie [Freistellungsauftrag]

 

  • Bei uns
     
  1. Über das Auswahlfeld [Bearbeiten] können Sie die Daten für den entsprechenden Freistellungsauftrag ändern.
  2. Klicken Sie nach den Änderungen auf [Weiter].
  3. Nach erfolgreicher TAN-Eingabe erhalten Sie eine Bestätigungsseite.

 

  • Bei Verbundpartnern (Bausparkasse Schwäbisch Hall und UnionInvestment):
     
  1. Über die Auswahl [Ändern/Anlegen] in der Spalte 'Aktionen' können Sie die Daten für den entsprechenden Freistellungsauftrag ändern/anlegen.
  2. Bestätigen Sie nach den Änderungen die Sonderbedingungen und klicken auf [Weiter].
  3. Nach erfolgreicher TAN-Eingabe erhalten Sie eine Bestätigungsseite.

 

weitere Hinweise

  • In der 'Übersicht Freistellungsauftrag' werden Ihnen alle Personen angezeigt, für die Sie sich Informationen zum Freistellungsauftrag anzeigen lassen können. In der Regel sind das Sie selbst als Inhaber der Zugangskennung (VR-NetKey), Ihr Personenstamm mit Ihrem Ehepartner und Ihre Kinder, sofern Sie über die notwendige Berechtigung verfügen.

Sie haben einen Online-Banking-Zugang

Sie sind Kunde der Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG und haben einen Online-Banking-Zugang. Dann bearbeiten Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem im Online-Banking.