- Fester Zinssatz
- Sichere Geldanlage
- Investition in wertbeständiges Gold
VR Zins + Gold
Sichere Zinsen & wertbeständige Anlage
Das VR Zins + Gold im Überblick
Feste Zinsen und in Gold investieren
Wer Gold erwirbt, setzt auf bleibende Werte. Über unseren Partner Reisebank oder Geiger Edelmetalle können Sie dieses ganz bequem bestellen. Im umfangreichen Sortiment finden Sie verschiedene Stückelungen, vom 1-Gramm bis zum 1000-Gramm-Goldbarren oder auch als Sparplan.
Wenn Sie 5.000 EUR in Gold investieren, bieten wir Ihnen in gleicher Höhe ein Festgeld mit 4,00 % Zinsen an. Für die Zeitspanne von 180 Tagen ist Ihr Geld dann fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Konditionen - Termingeld
Aktueller Zinssatz nach Laufzeit und Anlagebetrag
180 Tage | |
---|---|
ab 5.000,00 Euro | 4,00 % |
Zinsbindungsart | fest |
Zinsgutschrift | am Ende der Laufzeit |
Laufzeit | mindestens/maximal 180 Tage |
Verfügbarkeit | zum Ende der Laufzeit |
Prolongation | eine Prolongation ist nicht möglich |
Bsp. Konditionen - Goldsparplan (Geiger Edelmetalle)
- einmalige Abschlussgebühr von 300 EUR
- für Versicherung und Lagerung berechnen wir im Quartal günstige 0,21% des Warenwerts
- Mindestlaufzeit 12 Monate
- Sperrfrist von 2 Monaten für Verkauf und Auslieferung
- Versandkosten bei Auslieferung 15 EUR je 12 TEUR Warenwert
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Das könnte Sie auch interessieren
- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.