Stand: 30.12.2022
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde folgen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe, welches Sie unter https://www.rbopr.de/wir-fuer-sie/nachhaltigkeit/nachhaltigkeits-leitbild.html abrufen können.
Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.
Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.
Wir wollen unserer Verantwortung auch bei der Beratung zu kapitalbildenden Versicherungsprodukten gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen unserer Kunden festgelegt.
Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Versicherungsanlageprodukte.
Wir haben beschlossen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden wird dargestellt, auf welche Art und Weise wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung berücksichtigen und wie wir die von der Versicherungsgesellschaft als Finanzmarktteilnehmer in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.
Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren?
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. ein Versicherungsanlageprodukt – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein
Versicherungsanlageprodukt in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen.
Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Produktauswahlprozess
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Versicherungsanlageprodukte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Versicherungsberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Insbesondere prüfen wir anhand eines in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichens, ob das Finanzprodukt PAI berücksichtigt, und übernehmen das Produkt mit diesem Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung.
Dabei nutzen wir derzeit noch nicht unmittelbar die von den Finanzmarktteilnehmern veröffentlichten Daten gemäß Offenlegungsverordnung (d.h. PAI-Indikatoren), sondern von den Produktanbietern der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards u. a. zu den PAI bereitgestellte Informationen/ Kennzeichen in der Hausmeinung. Diese Informationen ermöglichen eine grundlegende Beurteilung, ob PAI durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen). Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt.
Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechender Datenservices am Markt und werden hieraus ggf. Verfeinerungen für unsere Prozesse ableiten.
Berücksichtigung in der Versicherungsberatung
Im Rahmen der Versicherungsberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen.
Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:
- Treibhausgas-Emissionen,
- Biodiversität,
- Wasser,
- Abfall,
- soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.
Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung.
Unabhängig von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Versicherungsberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass
diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversums beispielsweise eines Deckungsstockes nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Die unten aufgelisteten Mindestausschlüsse gemäß des ESG-Zielmarktkonzeptes werden in der Kapitalanlage der R+V Versicherungsgruppe sukzessive umgesetzt. Zusätzliche Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Investmentprozess der R+V Versicherungsgruppe erhalten Sie in der Informationsbroschüre „Investition mit Zukunft - Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der R+V“ unter folgendem Link.
Unternehmen:
- Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
- Tabakproduktion >5%
- Kohle >30%2
- Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
- Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
- Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
- Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
- Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
- Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Änderungshistorie
Datum | betroffene Abschnitte | Erläuterung |
30.12.2022 | Neue Veröffentlichung | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | („Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III.) |