- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG und die Menschen darin.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglied des Vorstandes

Mitglied des Vorstandes

Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Generalversammlung über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Rüdiger Hannaleck
- Aufsichtsratsvorsitzender
- Geschäftsführer TES Frontdesign GmbH
- im Aufsichtsrat seit 2013
Heidrun Brandt
- Steuerberaterin mit eigener Kanzlei
- im Aufsichtsrat seit 2013
Peter Haase
- tätig als Geschäftsführer der PeHa GmbH
- im Aufsichtsrat seit 2006
Guido Leinitz
- tätig als selbstständiger Landwirt
- im Aufsichtsrat seit 2016
Marc Landorff
- tätig als Betriebsleiter der Landwirtschaftsgesellschaft mbH "Neukammer" Radensleben
- tätig als Geschäftsführer der NAWARORA GmbH
- im Aufsichtsrat seit 2016
Stefan Ciaciuch
- tätig als Geschäftsführer der Fruchtwarenhandel Ciaciuch GmbH
- im Aufsichtsrat seit 2016
G. Leinitz, M. Landorff, St. Ciaciuch, R. Hannaleck, H. Brandt, P. Haase

Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.
Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
